Richtlinien & Ordnungen

Die Vorstandschaft ist stehts bestrebt die neuesten Gesetzesänderungen, Vorschriften, Richtlinien & Verordnungen einzuhalten und diese an unsere Mitglieder und Besucher weiterzugeben.

Zum 1. August 2014 tritt für alle deutschen Verkäufer von Wirbeltieren , in Rückprache mit dem Veterinäramt auch für uns, eine Änderung im Tierschutzgesetz in Kraft. Im TierSchG §21 Absatz 5 Satz 2. heißt es:

„derjenige, der gewerbsmäßig mit Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, handelt, ab dem 1. August 2014 sicherzustellen hat, dass bei der erstmaligen Abgabe eines Wirbeltieres einer bestimmten Art an den jeweiligen künftigen Tierhalter mit dem Tier schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres, insbesondere im Hinblick auf seine angemessene Ernährung und Pflege, sowie verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung, übergeben werden; dies gilt nicht bei der Abgabe an den Inhaber einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b in der vorstehend bezeichneten Fassung.“

Um weiterhin unseren Verkauf am Donnerstag Abend betreiben zu dürfen, bedeutet dies neben einer persönlichen Beratung, auch die Weitergabe von entsprechenden Informations-blätter beim Erstkauf eines Wirbeltieres über die Bedürfnisse des Tieres.
Diese sogenannten „Steckbriefe“ erstellen und beziehen wir mit dem Hippocampus Bildarchiv

Steckbriefe Info

Muster Steckbriefe

 

 

 

hier geht es zum Tierschutzgesetz

 

Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen

 Satzung der Aquarienfreunde

Geschäftsordnung

Datenschutzordnung

 Beitrittserklärung

 Wasserqualität in Bad Königshofen